Die Verhaltenstherapie ist ein von Kostenträgern anerkanntes
Verfahren, so dass eine Kostenübernahme durch diese grundsätzlich möglich ist. Die ersten 5 Stunden (Probatorik) werden in der Regel antragsfrei übernommen.
In der Regel erkennen private Krankenversicherer Leistungen
von Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten mit Approbation, Fachkunde-nachweis und Arztregister-eintrag (SGB V, § 95c) als
erstattungsfähig an.
Mein Honorar für eine 50-minütige Verhaltens-therapiesitzung berechnet sich gemäß der Ziffer 870 der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen GOP (*) unter Zugrundelegung eines 2,8-fachen Steigerungssatzes und beträgt 122,40 €.
Die Möglichkeit einer Vollerstattung meines Honorars zur GOP-Ziffer 870 durch die private Krankenversicherung, die Beihilfe oder weitere Kostenträger kann vorab nicht ohne Weiteres als gegeben angenommen werden und hängt vom jeweiligen Kostenträger sowie von der individuellen Fallkonstellation ab. So kann der Fall eintreten, dass die Erstattung beispielsweise nur zum häufig angewandten 2,3-fachen GOP-Satz erfolgt, was einem Erstattungsbetrag von 100,55 € entspricht. In einem solchen Fall müssen Patient:innen für den Differenzbetrag in Form eines Eigenanteils dann privat aufkommen.
Der privat zu erbringende Eigenanteil pro Sitzung beträgt im Beispiel einer Untererstattung gemäß dem häufig angewandten 2,3-fachen GOP-Satz dann 21,85 €, was der Differenz zwischen 122,40 € (2,8-facher Satz) und 100,55 € (2,3-facher Satz) entspricht.
Das Volumen der zu erstat-tenden Leistungen wird jedoch
unterschiedlich gehandhabt, so dass einige private Kranken-versicherungen einen höheren Stundensatz bewilligen, als andere. In der Regel werden ca. 20 Stunden bewilligt.
Zudem gibt es Tarife mit Ausschluss der Übernahme einer Psychotherapie.
Ob für die Kostenübernahme ein Therapieantrag und ein Bericht an einen Gutachter nötig sind, wird ebenfalls unterschiedlich gehandhabt.
Klären Sie daher besser im Vorfeld anhand Ihres Versich-erungsvertrages oder direkt bei Ihrer Versicherung die speziellen Modalitäten.