Psychologische Sachverständigengutachten im Familienrecht

Als Sachverständige werde ich von unterschiedlichen Gerichten benannt, um familiengerichtliche Fragestellungen wissenschaftlich zu untersuchen und verständlich darzustellen. Dabei handelt es sich um sorgfältig geplante Einzelfalluntersuchungen, die zum einen die Besonderheiten der betroffenen Menschen und zum anderen die fachlichen Standards berücksichtigen.

Planung und Durchführung solcher Gutachten erfolgt häufig in Kooperation mit Prof. Dr. Esser (Akademie für Psychotherapie und Interventionsforschung in Potsdam).